Abfallbetriebe des
Nationalparklandkreises Birkenfeld

Altglas

Was gehört zum Altglas und wie wird es entsorgt?

Altglas

Als Altglas bezeichnet man Verkaufsverpackungen aus Glas. Dieser wertvolle Rohstoff kann unendlich oft und ohne Qualitätseinbußen recycelt werden und gehört deshalb nicht ins Restabfallgefäß.

Altglas wird in unserem Nationalparklandkreis flächendeckend über Sammelcontainer erfasst und der Verwertung zugeführt (siehe Übersicht der Altglascontainerstandorte).

 

 

Welche Abfälle gehören zum Altglas - und welche nicht?

Zum Altglas zählen ausschließlich Verkaufsverpackungen aus Glas wie z. B.

  • Getränkeflaschen ohne Pfand,
  • Konservengläser und
  • Flakons (z. B. von Parfums).

NICHT in die Altglascontainer gehören z. B.

  • Flachglas (z. B. von Fenstern, Türen, Vitrinen und Aquarien),
  • Geschirr aus Glas (z. B. Trinkgläser, Auflaufformen, Blumenvasen und Salatschüsseln),
  • Glasbausteine,
  • Lampenschirme aus Glas,
  • Leuchtmittel (z. B. Glühbirnen, Neonröhren) und
  • Spiegelglas.

Wie ist Altglas zu entsorgen?

 

Sein Altglas bringt man bitte

  • restentleert (nicht gespült),
  • nach Farben sortiert (braun, grün und weiß - andere Farben gehören stets ins Grünglas) und
  • möglichst ohne Verschlüsse (diese können in den Gelben Sack)

 

zu den umliegenden Altglascontainern. Behältergläser, die nicht durch die Einfüllöffnungen passen (z. B. Magnumflaschen), müssen über den Restabfall entsorgt werden.

 

 

Wichtig:

  • Aus Rücksicht auf die Anwohner in der Nähe eines Containerstandortes sollte Altglas nur von Montag bis Samstag in der Zeit zwischen 07:00-12:00 Uhr und 15:00-20:00 Uhr eingeworfen werden (kein Einwurf an Sonn- und Feiertagen).
  • Altglas darf keinesfalls auf oder neben den Behältern abgestellt werden, auch wenn diese voll sind. In diesem Fall muss es wieder mit nach Hause genommen und zu einem späteren Zeitpunkt entsorgt werden.
  • Bitte achten Sie auch darauf, keinen Glasbruch zu verursachen, damit sich Menschen und Tiere nicht verletzen.
  • Es ist nicht erlaubt, Plastiktüten, Kartons, Kisten oder andere Transportbehältnisse an den Containern zurückzulassen.
  • Weiter ist das Entsorgen von Restabfall oder anderen Abfällen in die Container oder der Umgebung nicht erlaubt. Hierbei handelt es sich um illegale Abfallablagerung, die mit Bußgeld geahndet wird.

 

 

Hilfreiche Downloads und Links:

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Unsere Abfallberatung erreichen Sie telefonisch unter der 06782/9989-22 oder per E-Mail an abfallberatung@egb-bir.de.

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