Abfallbetriebe des
Nationalparklandkreises Birkenfeld

Bauschutt

Was gehört zum Bauschutt und wo kann man diesen entsorgen?

Achtung: Änderungen bei der Anlieferung von Bauschutt

 

Bei der Anlieferung von Bauschutt aus privaten Haushaltungen an der Bauschuttdeponie der Fa. Juchem in Niederwörresbach und am Abfallwirtschaftszentrum - AWZ - Reibertsbach ist ab dem 01.06.2023 eine Anlieferungserklärung vorzulegen. Diese Erklärung enthält Angaben zum Anlieferer sowie zum Herkunftsbereich bzw. der Art des Bauschutts und steht ab sofort als Download zur Verfügung.

 

Wir bitten sämtliche Anlieferer, bereits beim Beladen möglichst darauf zu achten, recyclingfähigen Beton (z. B. Aufbruch, Pflastersteine) vom sonstigen Bauschutt zu separieren.

 

Gewerbebetriebe, Gemeinden, Vereine und sonstige Institutionen müssen die Entsorgung von Bauschutt selbst organisieren, da er weder bei der Fa. Juchem angeliefert, noch über eine unserer Mulden auf Abruf abtransportiert werden kann. Die Alternative der kostenpflichtigen Anlieferung bis zu 6,5 t an unserem AWZ Reibertsbach besteht vorerst weiter, wobei dort keine Abkippmöglichkeit gegeben ist.

Bauschutt

Bauschutt aus mineralischem, nicht verunreinigtem und nicht kontaminiertem Material ist ein Wertstoff und wird in unserem Nationalparklandkreis über ein separates Sammelsystem erfasst und verwertet. Der aufbereitete Bauschutt wird zum Beispiel im Straßenbau wieder eingesetzt.

Welche Abfälle gehören zum Bauschutt - und welche nicht?

Zum Bauschutt gehören z. B.

  • Betonbruch, -platten und -ringe
  • Bims
  • Bruchsteine
  • Estrich (mineralisch)
  • Geschirr (ohne Glas)
  • Grabeinfassungen und -steine
  • Kalksandsteine
  • keramische Baustoffe (z. B. Fliesen)
  • Klinker
  • Leichtbetonsteine (z. B. Gasbeton, Yton-Steine)
  • Lochziegel (z. B. Poroton)
  • Mauerwerksabbruch
  • Material aus Ton (z. B. Rohre und Ziegel)
  • Mörtelputz (mineralisch)
  • Naturschiefer
  • Porzellan (z. B. Geschirr und Waschbecken)
  • Rasengittersteine
  • Sandsteine
  • Schornsteinmaterial und Schamottsteine ohne Abgasberührung
  • Verbundsteine
  • Zement (ausgehärtet und ohne Verpackung)
  • Zementziegel

NICHT zum Bauschutt gehören u.a.

  • Abfälle aus Glas (z. B. Blumenvasen, Flachglas und Glasbausteine)
  • Altholz (z. B. Konstruktionsholz und Paneele)
  • Asbesthaltige Baustoffe (z. B. Fassaden- und Welldachplatten)
  • Brandschutt (z. B. Steine mit Abgasberührung oder aus Nachtspeicherheizgeräten)
  • Baustellenabfälle (z. B. Dachpappe, Gipskartonplatten, Kabelreste, Kanalrohre, Kunststoffplatten und Styroporplatten)
  • Dämmwolle (KMF)
  • Erdaushub (z. B. Mutterboden und Steine)
  • Metallschrott (z. B. Bewehrung und Leisten)
  • Pechhaltige Baustoffe (z. B. Teer)
  • Verpackungsmaterialien (z. B. Kartonagen, Säcke und Tüten)

Wie kann man Bauschutt entsorgen?

Bauschutt kann an den folgenden landkreisweiten Annahmestellen angeliefert werden:

 

  • Fa. Juchem Vertrieb KG (Steinbruch) in Niederwörresbach

Hier können private Haushalte ihren Bauschutt (unbewehrt, Schollengröße kleiner 60 x 60 x 40 cm) bis 1 m³ bzw. 1,3 t pro Monat unentgeltlich anliefern. Über die Freimenge hinaus wird die Gesamtmenge gem. Preisblatt der Fa. Juchem Vertrieb KG berechnet.

Öffnungszeiten:        April - November              Mo. - Do.  08:00 - 16:00 Uhr

                                                                                            Fr.  08:00 - 14:00 Uhr

                                     Dezember - März             auf Anfrage

 

  • Abfallwirtschaftszentrum - AWZ - Reibertsbach bei Reichenbach

Hier können private Haushalte ihren Bauschutt (unbewehrt, Schollengröße kleiner 60x60x40 cm) bis 1 m³ bzw. 1,3 t pro Monat unentgeltlich anliefern. Über die Freimenge hinaus und für alle anderen Anlieferer wird die Gesamtmenge gemäß unserem Preisblatt berechnet.

Anlieferungen können am AWZ Reibertsbach während der regulären Öffnungszeiten bis max. 5 m³ bzw. 6,5 t erfolgen. Ein Abkippen ist leider nicht möglich!

 

  • Abfall-/Wertstoffannahmestellen in Idar-Oberstein und Rhaunen

An den Abfall-/Wertstoffannahmestellen können private Haushalte zu den regulären Öffnungszeiten Kleinmengen (unter 100 kg) an Bauschutt (z. B. Tontöpfe, Waschbecken) unentgeltlich anliefern.

 

  • Dezentrale Annahmestellen in einigen Ortsgemeinden/Stadtteilen

An diesen Annahmestellen können private Haushalte können nach vorheriger Vereinbarung Kleinmengen (unter 100 kg) an Bauschutt (z. B. Tontöpfe, Waschbecken) unentgeltlich anliefern.

 

Darüber hinaus besteht für private Haushaltungen die Möglichkeit der Entsorgung mittels einer sog. „Mulde auf Abruf.

Hilfreiche Downloads und Links:

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Über das Kontaktformular können Sie uns jederzeit Ihre Fragen und Anregungen direkt zukommen lassen.

Unsere Abfallberatung erreichen Sie telefonisch unter der 06782/9989-22 oder per E-Mail an abfallberatung@egb-bir.de.

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