Abfallbetriebe des
Nationalparklandkreises Birkenfeld

Gelber Sack

Was gehört in den Gelben Sack und wie wird dieser entsorgt?

Verkaufsverpackungen aus Kunststoff, Metall und Verbundstoffen sind Wertstoffe, welche nach ihrer Erfassung sortiert und recycelt werden und deshalb nicht in das Restabfallgefäß gehören. Aus den sog. Leichtverpackungen entstehen in verschiedenen Verfahren z. B. Blumen- und Getränkekästen, Dosen oder Faltschachteln.

Sie werden bei uns im sog. Gelben Sack gesammelt und 4-wöchentlich abgefahren (die Abfuhrtermine finden Sie in den jeweiligen Abfuhrplänen). Landkreisweit finden sich zahlreiche Verteilstellen für Gelbe Säcke.

Zusätzlich besteht die Möglichkeit der unentgeltlichen Anlieferung von Gelben Säcken an unserem Abfallwirtschaftszentrum - AWZ - Reibertsbach sowie den Abfall-/Wertstoffannahmestellen.

Bleiben die Gelben Säcke einmal aufgrund einer Fehlbefüllung stehen, sind diese wieder aus dem Straßenraum zu entfernen und die Abfälle den entsprechenden Entsorgungswegen zuzuführen.

Welche Abfälle gehören in die Gelben Säcke - und welche nicht?

In den Gelben Sack gehören Verkaufsverpackungen aus Kunststoff, Metall und Verbundstoffen (restentleert), z. B.

  • Aluminiumdeckel, -schalen, und -dosen (Konserven, ohne Pfand)
  • Farbeimer
  • Getränke- und Milchkartons
  • Joghurtbecher
  • Konserven- und Tierfutterdosen
  • Nudel- und Suppentüten
  • Reinigungsmittel- und Shampooflaschen
  • Spraydosen
  • Tuben (z. B. für Zahnpasta, Salben u. ä.)
  • Verpackungsstyropor

NICHTS in den Gelben Säcken verloren haben

  • Baustellenabfälle, z. B. Baustyropor, Bodenbeläge und Rohre, Teichfolie,
  • Einweg-Gläser (kommen in die Altglascontainer),
  • Papier, Pappe und Kartonagen (gehören zur Altpapiersammlung) und
  • Restabfälle, z. B. Einweghandschuhe, Kassetten, Klarsichthüllen, Plastikschüsseln, Tapeten, Windeln und Zahnbürsten (gehören in den Restabfall).

Fehleinschätzungen rund um die Wertstoffsammlung

 

Viel zu oft landen jedoch Abfälle im Gelben Sack, die dort gar nicht hingehören, weshalb wir gerne typische Fehleinschätzungen rund um die Wertstoffsammlung aufgreifen und richtig stellen möchten:

 

„Alles aus Kunststoff oder Plastik bzw. mit dem grünen Punkt gehört automatisch in den Gelben Sack.“

Nein, das ist falsch. Gebrauchsgegenstände aus Kunststoff (z.B. Kleiderbügel und Spielzeug) sind keine Verkaufsverpackungen und gehören nicht in den Wertstoffsack. Sie müssen derzeit noch über den Restabfall entsorgt werden. Auch Verpackungen aus Papier oder Pappe und Glas (ggf. mit dem grünen Punkt) haben im Gelben Sack nichts zu suchen, sondern gehören zum Altpapier bzw. Altglas.

 

„Die Entsorgungskosten der Gelben Säcke werden durch die Abfallgebühren abgedeckt.“

Auch das ist falsch. Der Gelbe Sack ist Teil des sog. Dualen Systems und wird von der Privatwirtschaft finanziert. Die Kosten der Sammlung und Entsorgung sind bereits im Kaufpreis verpackter Waren enthalten. Auch die oft kritisierte Dicke des Materials der Gelben Säcke bestimmen die Unternehmen des Dualen Systems. Sie werden bewusst dünn produziert, um den Missbrauch der Säcke (z.B. durch Fehlbefüllung) so gering wie möglich zu halten.

 

„Verpackungen müssen ausgespült werden.“

Nein. Verpackungen müssen lediglich restentleert sein, da der Abfall bei der maschinellen Aufbereitung im Recyclingunternehmen ohnehin gewaschen und gesäubert wird. Diese Angewohnheit kam wohl durch Verbraucher, die den Gelben Sack in der Wohnung zwischenlagern und die Verpackungen von sich aus reinigen, um unangenehme Gerüche zu vermeiden. Nachvollziehbar, aber notwendig ist dies definitiv nicht.

Hilfreiche Downloads und Links:

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Über das Kontaktformular können Sie uns jederzeit Ihre Fragen und Anregungen direkt zukommen lassen.

Unsere Abfallberatung erreichen Sie telefonisch unter der 06782/9989-22 oder per E-Mail an abfallberatung@egb-bir.de.

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