Abfallbetriebe des
Nationalparklandkreises Birkenfeld

Grüngut und Gartenabfall

Wo bzw. wie können diese Abfälle entsorgt werden und was zählt dazu?

Grüngut und Gartenabfälle

Neben der Eigenkompostierung (sofern zu Hause möglich) bestehen zur Entsorgung von Grüngut und Gartenabfällen kreisweit folgende Möglichkeiten:

  • Mobile Sammelstellen (nur für private Haushalte): Von Anfang April bis Ende Oktober sammelt jeden 2. und 4. Samstag im Monat ein Landwirt mit seinem Schlepper das Grüngut an festgelegten Plätzen. In den Wintermonaten können anfallende Gartenabfälle nur direkt bei einer Hofannahmestelle nach vorheriger Terminvereinbarung abgegeben werden.
  • Hofannahmestellen: Diese landwirtschaftlichen Betriebe mit einer Grüngutannahmestelle können von Anfang April bis Ende Oktober mit Ausnahmen täglich (außer an Sonn- und Feiertagen) angefahren werden. In den Wintermonaten kann die Anlieferung nur nach Vereinbarung erfolgen.
  • Dezentrale Annahmestellen (nur für private Haushalte): Einige Gemeinden haben darüber hinaus für ihre BürgerInnen ortsnahe Grüngutplätze eingerichtet. Die Öffnungszeiten legen die einzelnen Ortsgemeinden fest.

Was gehört zum Grüngut und zu den Gartenabfällen - und was nicht?

Zum Grüngut und zu den Gartenabfällen gehören

  • Baum-, Hecken- und Strauchschnitt
  • Garten- und Zimmerpflanzen (ohne Erde und Töpfe)
  • Laub
  • Moos
  • Rasenschnitt (nur von Sportplätzen)
  • Stammhölzer (max. 20 cm Durchmesser, max. 3 m Länge) *
  • Weihnachtsbäume (ohne Schmuck)
  • Wurzelstöcke (ohne Erde und Steine) *

 

* Größere Stammhölzer sowie Wurzelstöcke sind bei einem örtlichen privaten Entsorger auf Anfrage anzuliefern (z. B. Maschinenring Hunsrück).

NICHT zum Grüngut und zu den Gartenabfällen gehören z. B.:

  • Alt- und Verpackungsholz
  • Bauschutt
  • Bioabfall
  • Erdaushub
  • Krautiges Material (z. B. Rasenschnitt von Privatgärten und Stauden)
  • Pflanzen mit Erdanhaftungen
  • Restabfall
  • Schadpflanzen, insbesondere Neophyten (z. B. beifußblättriges Traubenkraut, Jakobskreuzkraut, Riesenbärenklau)
  • Schnittblumen
  • Sperrabfall
  • Unkraut

Welche Anlieferungsmodalitäten sind zu beachten?

Grünschnitt aus privaten Haushalten ist bis 2 m3 pro Monat unentgeltlich, darüber hinaus wird die gesamte angelieferte Menge gemäß Preisblatt in Rechnung gestellt. Für Gewerbebetriebe, öffentliche Einrichtungen, Vereine usw. gibt es keine Freimengen.

An den mobilen Annahmestellen und dezentralen Wertstoffhöfen dürfen nur Gartenabfälle aus privaten Haushalten bis zwei Kubikmeter abgegeben werden. Mehrmengen und gewerbliches Grüngut sind immer kostenpflichtig bei einer Hofannahmestelle abzugeben.

Wird ein Unternehmen, wie zum Beispiel eine Haus- und Hofservicefirma, zum Transport beauftragt, so ist dies - unabhängig von der Menge - immer kostenpflichtig und die Anlieferung muss stets bei einer Hofannahmestelle erfolgen.

Die Betreiber der Hofannahmestellen sind verpflichtet darauf zu achten, dass auch tatsächlich alle kostenpflichtigen Mengen erfasst werden.

Weiter bitten wir um Beachtung folgender Hinweise:

  • Anlieferer werden gebeten, ihr Grüngut bereits beim Beladen des Fahrzeugs und beim Abladen nach holzigem und krautigem Material zu trennen. Holzig sind bspw. Äste und Wurzeln. Zum krautigen Material gehören z. B. Hecken und Sträucher.
  • An den mobilen Annahmestellen darf das Grüngut nur in Anwesenheit der Landwirte auf deren Fahrzeuge aufgeladen werden. Das Ablegen von Abfällen im Vorfeld der Termine ist nicht gestattet.
  • Die Entsorgung sonstiger Abfälle sowie das Zurücklassen von Transportbehältnissen auf den Grüngutplätzen ist verboten. Diese haben ebenso wie Bindegarn, Draht oder andere Fremdstoffe einen hohen Sortieraufwand und zusätzliche Entsorgungskosten zur Folge.

Hilfreiche Downloads und Links:

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Über das Kontaktformular können Sie uns jederzeit Ihre Fragen und Anregungen direkt zukommen lassen.

Unsere Abfallberatung erreichen Sie telefonisch unter der 06782/9989-22 oder per E-Mail an abfallberatung@egb-bir.de.

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