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Brandgefährlich: Akkus und gefüllte Spraydosen im Abfall
Wie wichtig die korrekte Entsorgung und Trennung von Abfällen ist, zeigt sich sowohl rückblickend betrachtet auf die beiden Brände auf dem Gelände einer Entsorgungsanlage nahe des Abfallwirtschaftszentrums - AWZ - Reibertsbach bei Reichenbach im vergangenen Jahr, aber auch landesweit immer wieder bei Feuerwehreinsätzen auf Wertstoffhöfen, in denen die Abfälle umgeschlagen, behandelt oder verwertet werden.
Selbst auf dem Weg zwischen der Abholung zu Hause und der Entsorgungsanlage geraten vereinzelt immer wieder Ladungen in Brand, welche dann, um größere Schäden am Fahrzeug zu vermeiden, sofort auf offener Straße abgeladen und von der Feuerwehr gelöscht werden müssen.
Feuergefahr durch falsche Entsorgung
Grund für diese Brände sind sog. Fehlwürfe bei den Gelben Säcken und im Restabfall (also nicht dem korrekten Entsorgungsweg zugeführte Abfälle) in Form von Lithium-Ionen-Akkus oder gefüllten Spraydosen und Gasbehältern. Der Abfall wird im Laderaum gepresst und stark verdichtet. Dadurch kann es zu Entzündungen kommen, denn gerade Akkus tendieren dazu nach einer mechanischen Einwirkung Feuer zu fangen.
Lithium-Akkus sind, soweit möglich, von den Elektronikaltgeräten zu trennen und separat zu entsorgen. Sie können auf den kreisweiten Wertstoffhöfen oder im Handel unentgeltlich abgegeben werden. Dabei sollten die Pole abgeklebt sein, um gefährliche Kurzschlüsse zu vermeiden. Beschädigte Lithium-Akkus müssen sicher verpackt werden. Akkus und Batterien dürfen generell nicht über den Restabfall oder den Gelben Sack entsorgt werden!
Spraydosen komplett entleeren
Spraydosen oder Gasbehälter können nur dann über den Gelben Sack entsorgt werden, wenn sie vollständig entleert sind und es sich um Verkaufsverpackungen handelt. Restentleerte Feuerzeuge kommen in den Restabfall. Sobald Behältnisse noch komplett oder teilweise gefüllt sind, gehören Sie zu den Problemabfällen.
Sonstige Druckgasbehälter wie Gasflaschen oder Feuerlöscher aus privaten Haushaltungen können entweder über den Handel zurückgegeben oder in haushaltsüblichen Mengen bei der Problemabfallsammlung abgegeben werden.
Aus Sicherheitsgründen wird eindringlich darum gebeten, auf die richtige Abfalltrennung zu achten und nur Verkaufsverpackungen aus Kunststoffen, Verbundmaterial oder Metall in den Gelben Sack zu entsorgen.
Weitere Infos, Entsorgungstipps und Trennhilfen erhalten Sie von unserer Abfallberatung unter Tel. 06782/9989-22, per Mail an abfallberatung@egb-bir.de sowie beim Verbund der dualen Systeme (www.muelltrennung-wirkt.de).