Aktuelles
Tipps zur reibungslosen Altpapierabfuhr
Altpapier sollte entweder gebündelt bzw. in Kartons oder Papiertüten gefüllt bis spätestens 06:00 Uhr am Morgen des Abfuhrtages gut sichtbar am Straßenrand bereitstehen.
Das gut gemeinte Unterstellen oder Abdecken der Bündel und Kartons zum Schutz vor Witterungseinflüssen ist dabei nicht hilfreich und führt im Gegenteil dazu, dass bereitgestelltes Altpapier von den Müllwerkern schnell einmal übersehen werden kann.
Werden Papiere, Pappe und Kartonagen jedoch bspw. in Wäschekörben bereitgestellt, ist das beauftragte Abfuhrunternehmen bei evtl. Beschädigungen oder dem Verschwinden von sonstigen Behältnissen aufgrund der vereinbarten Bündelsammlung nicht haftbar.
Was gehört zum Altpapier?
Zeitungen, Zeitschriften, Werbeprospekte, Wurfsendungen, Schreib- und Computerpapier (nicht beschichtet), Schulhefte, Geschenk- und Packpapier sowie alle Verpackungen aus Papier, Pappe und Kartonagen, wie z. B. Pizzakartons, Keks- und Seifenschachteln.
Wichtig: Nur sauberes Material gehört in die Altpapiersammlung. Stark verschmutztes oder verschimmeltes Altpapier ist dagegen über die Restabfallgefäße, amtliche Abfallsäcke oder kostenpflichtig beim Abfallwirtschaftszentrum - AWZ - Reibertsbach sowie den Abfall-/Wertstoffannahmestellen zu entsorgen.
Tapeten – egal ob alt oder neu – gehören nicht in die Altpapiersammlung, sondern zum Restabfall.
Sollte die reguläre Abfuhr des Altpapiers einmal verpasst worden sein, besteht zusätzlich die Möglichkeit der unentgeltlichen Abgabe an unserem AWZ sowie den Abfall-/Wertstoffannahmestellen.
Bei Fragen und Anregungen können Sie sich direkt telefonisch unter 06782/9989-22, per Mail an abfallberatung@egb-bir.de oder über das Kontaktformular an unsere Abfallberatung wenden.