Abfallbetriebe des
Nationalparklandkreises Birkenfeld

Restabfall

Was gehört zum Restabfall und wie wird dieser entsorgt?

Zum Restabfall gehören alle Abfälle, die keiner anderen Abfallsorte (Altpapier, Bioabfall, Gelber Sack, Problemabfälle usw.) zugeordnet werden können.

Sie werden bei uns in festen Abfallgefäßen (Tonnen oder Containern) gesammelt und 14-täglich abgefahren (die Abfuhrtermine finden Sie in den jeweiligen Abfuhrplänen). Zudem können für kurzfristig anfallende Mehrmengen sog. amtliche Abfallsäcke zu den Gefäßen hinzugestellt werden, welche landkreisweit an zahlreichen Verkaufsstellen zum Preis von 3,50 EUR/Stk. erhältlich sind.

Nebenbei besteht die Möglichkeit der kostenpflichtigen Anlieferung von Restabfall an unserem Abfallwirtschaftszentrum - AWZ - Reibertsbach sowie den Abfall-/Wertstoffannahmestellen.

 

Wichtig:

Die Abfallgefäße dürfen nur so befüllt werden, dass ihre Deckel noch gut schließen und eine spätere ordnungsgemäße Entleerung möglich ist.

Ein Einstampfen und Einschlämmen sowie das Einfüllen von brennenden, glühenden oder heißen Abfällen (zum Beispiel heiße Asche) ist nicht erlaubt.

Bleiben die Restabfallgefäße einmal z.B. aufgrund Über- oder Fehlbefüllung stehen, sind diese wieder aus dem Straßenraum zu entfernen und können erneut zum nächsten Abfuhrtermin korrekt befüllt bereitgestellt werden.

 

 

Zum Restabfall gehören z.B.

  • Abdeckfolien, Aktenordner, Audiokassetten
  • Backformen aus Kunststoff, Backpapier, Bauschaum (fest), Bitumenpappe (Abschnitte), Blumenvasen aus Glas oder Kunststoff, Bodenbeläge (faltbar, Abschnitte und Bruchstücke)
  • CD-/DVD-Hüllen
  • Diabilder, Disketten
  • Einmachgläser, Einwegbestecke, Einweghandschuhe, Einwegrasierer
  • Fahrradreifen und -schläuche, Farbbänder, Farbbehälter (mit getrockneter Farbe), Fensterleder, Filzstifte, Fixierbänder, Flachglas (Kleinstmengen), Fotos, Fugendichtungsmasse (ausgehärtet), Funierreste
  • Geschirr aus Kunststoff, Gipskartonplatten (Abschnitte), Glühbirnen (keine LED- oder Energiesparlampen!), Gummistiefel
  • Haarbürsten, Handtaschen, Hundekot, Hygieneartikel
  • Inliner, Isolierreste
  • Kaffeekannen aus Glas oder Kunststoff, Kassetten (mit Hüllen), Katzenkot, Katzenstreu (nicht biologisch abbaubar), Kaugummi, Kehricht, Kerzenreste, Kinderspielzeug, Kissen, Klarsichtfolien, Klarsichthüllen, Klebebänder, Klebeetiketten, Klebstoffe (eingetrocknet), Kleiderbügel, Kleidung (wenn zu schlecht für die Altkleidersammlung), Kugelschreiberminen, Kunstharz (ausgehärtet)
  • Lametta, Laminatreste, Leim (eingetrocknet), Lockenwickler
  • Malstifte, Modeschmuck, Montageschaum (fest)
  • Papiertaschentücher, Papiertischdecken, Patronen (von Schreibgeräten), Pergamentpapier, Pflanzentöpfe aus Glas oder Kunststoff, Plastikschüsseln, Plastiktragetaschen, Putzlappen, PVC-Bodenbelag (Abschnitte und Bruchstücke)
  • Rasierer, Regenschirme, Röntgenbilder, Rollschuhe
  • Schallplatten, Schaumstoffe, Schnellhefter, Schnürsenkel, Schuhe (wenn zu schlecht für die Altkleidersammlung), Spielzeug, Spiegelglas, Staubsaugerbeutel, Stempel (-kissen), Stifte, Straßenkehricht
  • Tapeten, Taschentücher, Teelichter, Teichfolien, Teppichboden (Abschnitte), Textmarker, Tipp-Ex, Toilettenbürsten, Tonbänder, Trinkgläser
  • Verbandsmaterialien, Videokassetten und -hüllen
  • Wäscheklammern, Wäscheleinen, Watte, Windeln, Wollreste
  • Zahnbürsten, Zeichentusche, Zigarettenasche und -kippen

Hilfreiche Downloads und Links:

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Über das Kontaktformular können Sie uns jederzeit Ihre Fragen und Anregungen direkt zukommen lassen.

Unsere Abfallberatung erreichen Sie telefonisch unter der 06782/9989-22 oder per E-Mail an abfallberatung@egb-bir.de.

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