Abfallbetriebe des
Nationalparklandkreises Birkenfeld

Werkausschuss

Für den Abfallwirtschaftsbetrieb (AWB) als Eigenbetrieb des Nationalparklandkreises Birkenfeld ist nach § 86 Abs. 4 GemO ein Werkausschuss zu bilden. Gemäß § 3 Abs. 5 EigAnVO entscheidet der Werkausschuss über

  1. die Grundsätze für die Wirtschaftsführung, die Vermögensverwaltung und die Rechnungslegung,
  2. die Festsetzung allgemeiner Bedingungen und Regeln für Lieferungen und Leistungen des Eigenbetriebs,
  3. Mehraufwendungen nach § 16 Abs. 3 Satz 2 und Mehrausgaben nach § 17 Abs. 5 Satz 3 sowie
  4. sonstige wichtige Angelegenheiten des Eigenbetriebs, soweit für deren Entscheidung nicht der Gemeinderat, die Bürgermeisterin oder der Bürgermeister oder die Werkleitung zuständig ist.

 

Nachfolgend finden Sie die Niederschriften der letzten Werkausschusssitzungen des AWB:

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